Legal, sicher und fair – eher reine Propaganda!

An deutschen Schulen wird derzeit ein Propagandablatt eine Info-Broschüre zum Thema Urheberrecht und Internet verteilt.

Die Unterstützer lesen sich wie das Who ist Who der Steinzeit der Inhalte-Industrie, der Herausgeber ist der Bundesverband Musikindustrie e.V.. Unterstützer sind der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Zukunft Kino Marketing GmbH, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Childnet International, Play Fair – Respect Musix, Pro Music und Respect Copyrights.

Zu den Zielen des BV Musikindustrie schaut  man am besten auf deren Webseite. Herausragend finde ich folgendes:

  • die Weiterentwicklung des nationalen und internationalen Urheberrechts
  • die Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen für einen effizienten Schutz geistigen Eigentums
  • die Stärkung der Musikindustrie als wesentliche Säule der wachsenden Kreativwirtschaft …
  • Gesamtvertragsverhandlungen mit der GEMA zu Lizenzvereinbarungen …
  • Syndication: Verhandlung über Lizenzbedingungen

Besonders herausragend:

Koordination der Verfolgung von Tonträger- und Internetpiraterie

Der Zweck der GVU und des Börsenvereins des deutschen Buchhandels ergeben sich ja aus den Namen. Die anderen Protagonisten sind mir tatsächlich neu. Also einfach mal schnell im bösen Internet nachgeschaut. Dort findet mach bei der Suche nach Zukunft Kino Marketing GmbH folgendes:

Träger der Kampagne „RESPE©T COPYRIGHTS – eine Initiative zum Schutz des Originals“ ist die Zukunft Kino Marketing GmbH, eine Tochtergesellschaft des HDF Kino e.V., des Multiplexverbandes Cineropa e.V. und des Verbands der Filmverleiher e.V. (VdF). Die Zukunft Kino Marketing GmbH wurde ins Leben gerufen, um Branchenkampagnen zur Erhöhung des Filmbesuchs in Deutschland zu entwickeln und durchzuführen. Das aktuelle Projekt gegen das Raubkopieren wird darüber hinaus unterstützt und begleitet vom Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. (BVV) und vom Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD). Darüber hinaus engagieren sich eine Vielzahl von Einzelunternehmen aus den Bereichen Video/DVD, Verleih und Kino für das Projekt. Die Kampagne wird gefördert mit Mitteln der Filmförderungsanstalt (FFA).

Ok, hat sich ja gleich Respect Copyrights auch mit geklärt. Childnet International zumindest wirkt mit dem Ziel, ein sicheres Internet für Kinder erstmal unverdächtig. Irgendwie bin ich da aber noch sehr skeptisch, was genau man unter sicherem Internet versteht.  Schaut man sich Play Fair Respect Music mal genauer an fällt einem doch wieder einer auf:

Die Initiative versteht sich als Gemeinschaftsprojekt der Hochschule für Musik und Theater Hannover, dem Verband Deutscher Schulmusiker und dem Bundesverband Musikindustrie. Neben weiteren Verbänden und Initiativen zählen auch musikpädagogische Verlage sowie Universitäten und Musikhochschulen zu den Projektpartnern.

Da ist ja wieder der Herausgeber. Bei Pro Music sprengt die Liste der Organisationen, die dahinter stehen diesen Post, daher findet man die Details hier. Es ist auf jedenfall ein Zusammschnluss auch von Rechteverwertern. Somit hätten wir erstmal geklärt, dass es hier nicht um neutrale Aufklärung, sondern klar um interessengestreuerte Propaganda Werbung geht.

Schauen wir uns nun mal den Inhalt dieses Flyers etwas näher an, er beginnt wie folgt:

Es gibt viele Wege, ohne Risiko und völlig legal
Musik, Videoclips, Filme, Serien, Bücher und
Hörbücher aus dem Internet herunterzuladen
oder diese online zu genießen. Was dabei zu
beachten ist, wann man sich strafbar macht und
was erlaubt ist, zeigt dieser Leitfaden.

Aha, tut er das? Wir werden sehen…

Wenn man bei Filesharing-Diensten urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik, Filme, Serien und Bücher anbietet, verbreitet oder herunterlädt, verletzt man das Gesetz, schädigt Kreative und Rechteinhaber und muss mit zum Teil ernsthaften Strafen rechnen.
Bei Minderjährigen gilt: Eltern haften für ihre Kinder!

Klingt irgenwie nach “Raupkopierer sind Verbrecher”.

Filesharing-Dienste wie BitTorrent-Systeme setzen die Nutzer dem Risiko aus, mit unerwünschten Inhalten wie Viren, Pornografie oder Gewaltdarstellungen in Berührung zu kommen. Darüber hinaus kann Filesharing-Software auf Dateien zugreifen, die auf dem eigenen Computer gespeichert sind und diese – darunter auch die legal erworbenen Inhalte – illegal online verbreiten.

Dieser Absatz klingt interessant. Also weil ich ein System wie bitTorrent nutze (Hierüber werden z.B. auch diverse Linux Installationsmedien völlig legal geteilt) ist mein Rechner gefährdet? Technisch gesehen muss man diesen Absatz schlicht als Panikmache unterbreiten. Da kann man genau so gut argumentieren, wenn man den Rechner ans Internet anschliesst kann er von Fremden gehackt werden. Das ich einstellen kann, was herunter- und was raufgeladen werden darf, scheint bewusst unterschlagen zu werden.

Urheberrechtswidrige Inhalte werden im Internet zunehmend nicht mehr von Einzelpersonen, sondern von organisierten Kriminellen angeboten. Zu deren illegalem Repertoire gehören Abzockfallen, der Missbrauch von Kreditkarten und Kontodaten (Phishing) sowie schwere Straftaten bis hin zu Kinderpornografie.

Als hätten wir sie nicht oft genug gehört, die Keule “Kinderpornographie” ist mehrfach widerlegt. Die anderen Punkte dieses Blocks sind dermassen allgemeingültig, dass sie zwar stimmen, aber auch auf alles andere im Internet wie Chats, Webseiten oder E-Mails zutreffen. Und wenn es der GVU nicht um die Kleinen ginge, warum werden diese dann so massiv mit Abmahnwellen und Unterlassungserklärungen gejagt?

Nach diesen Angst verbreiten sollenden Absätzen wird mit einer Liste von legalen Angeboten aufgewartet. Es werden Online-Shops, Abo-Dienste oder Web-Seiten aufgezählt (Das MyVideo.de aufgeählt wird und Youtube.de unterschlagen wird hat mit Sicherheit nichts mit dem Kostenstreit zwischen Gema und Google zu tun.)

Die Frage “Darf man Musik oder Filme von einer CD oder DVD auf den Computer bzw. ein Abspielgerät kopieren?”  wird auch beantwortet. Spannenderweise irreführend. Es sei in der Regel erlaubt, ausser, man würde einen Kopierschutz umgehen. Genau damit ist es nämlich bei Bluerays und DVDs zwangsweise illegalisiert, da diese Medien immer einen Kopierschutz haben. Das Recht auf Privatkopie wird so praktisch ad Absurdum geführt.

Verboten ist es, eine digitale Kopie anderen im Internet zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Hier drohen rechtliche Konsequenzen.

Nein, ist es pauschal nicht. Es hängt von den Rechten ab, die der Kunde mit dem Erwerb der Daten erhält. Es gibt durchaus Medien und Werke, deren Lizenz genau dieses erlaubt. Das sind jedoch in der Regel keine von Urhebern dieser Verbände.

Ist es erlaubt, gestreamte Musik aus Internet radios und Musik Videos über eine spezielle Aufnahmesoftware dauerhaft auf dem eigenen Rechner zu speichern?

Hier wird dann eine rechtliche Grauzone angesprochen. Ja, die Zone ist grau, aber es ist keineswegs pauschal illegal. Hier fehlt einfach eine klare Gesetzeslage.

Ist das Nutzen von illegalen Filmstreaming – Angeboten wie kino.to erlaubt?

Schön gefragt, nicht war? Gleich mal das “illegal” betont. Hier wird ehrlicherweise gesagt, dass es keine höchstrichterliche Klärung gibt, ab wann eine Kopie anfängt. Die Auffassungen reichen hier von den Daten im Cache über Daten in Auslagerungsdateien bis hin keinem davon. Generell lässt sich die Frage also nicht beantworten. Spannend ist, dass vor Portalen mit der Endung .to oder Namensbestandteilen wie “Pirat” gewarnt wird. Dahinter verbergen sich laut den Autoren oft illegale Inhalte mit all den Gefahren, die wir oben schon mehrfach hatten.

Die Passage über Filesharing-Dienste die folgt ist erstaunlicherweise anstandslos.

Kurios wird es aber wieder beim nächsten Absatz. Hier wird korrekt darauf hingewiesen, dass nur, weil eine Seite Geld für etwas nimmt, es nicht zwingend legal sein muss. Was allerdings das Usenet da drin zu suchen hat weiss ich nicht, ich zumindest habe dafür noch nie Geld bezahlt. Auch gilt erstmal, im Zweifel für den Angeklagten. Wenn er nicht deutlich erkennen kann, dass er illegal erstellte Werke erwirbt kann ihm rechtlich kein Vorwurf gemacht werden. Schließlich tauchen solche Werke auch regelmäßig bei Amazon oder Ebay auf.

Nun muss ich aber sagem, gut, dass ich grade nichts am trinken war. Das hätte ich unter lauten Prusten glaube ich ausgespuckt.

Ist es legal, über Blogs auf digitale Inhalte zuzugreifen?

Nur in wenigen Fällen werden digitale Inhalte legal über Blogs zur Verfügung gestellt. In der Regel sind die Links in Blogs nicht rechtmäßig. Sie verweisen zumeist auf Inhalte, die bei sogenannten Cyberlockers gespeichert sind und nicht rechtmäßig im Internet veröffentlicht werden.

Ohne jetzt kleinlich sein zu wollen…wie bitte kann ein Blog oder ein Link nicht digitaler Inhalt sein? Also wenn ich mir die Links in diesem Post anschaue sind die also illegal? Sorry, ich weiss wirklich nicht, was ich auf so einen Unsinn schreiben soll. Selbst wenn man den Kontext des Flyers betrachtet ist es immer noch totaler Schwachsinn, die meisten Links die ich kenne verweisen auf legale Inhalte wie youtube.de, Mediatheken oder sonstige.

Nun kommt wieder das tolle mit der Strafverfolgung…

“Gibt es Strafen für das Filesharing von Filmen, Musik oder anderen Inhalten im Internet?”

Man möchte fragen, gibt es Strafen für das regelmäßige Falschaussagen?

Ja, es sind gravierende Strafen für diejenigen möglich, die Filme, Musik, Fernsehsendungen und Videos illegal per Filesharing hoch oder herunterladen. Eine Rechtsverfolgung ist sowohl zivil- als auch strafrechtlich möglich. Rechtsverletzer müssen unter anderem damit rechnen, dass sie den Rechteinhabern Schadensersatz leisten und die Kosten für die Rechtsverfolgung tragen müssen.

Also, zu ersteinmal müssen wir mal klären, dass illegales Kopieren im privaten Umfeld ein Vergehen ist. Die Rechteverfolgung ist damit, anders als beim gewerbsmäßigen Handeln eingeschränkt.Viele Staatsanwaltschaften weigern sich dazu noch, bei einzelnen Verstößen für die GVU in die Bresche zu springen und Anschlussinhaber zu ermitteln. Interessant ist auch folgender Artikel von heise.de hierzu. Soviel zu der Aussage, “Der Anschlussinhaber kann somit leicht ermittelt werden…”.

Warum nun besonders Kinder durch Filesharing der besonderen Gefahr durch Viren, Phishing und Kontodatenklau ausgesetzt sein sollen hat sich mir nicht erschlossen. Auch funktioniert ein Virenscanner durchaus bei einem illegalen Download.s Schließlich weiss der ja nicht, was ist legal und illegal ist.

Der Hinweis auf BSI für Bürger ist zu unterstützen.

Die Tipps für Eltern, die Tipps für Lehrer und der Glossar bieten an sich nichts neues. Sie wiederholen die oben genannte Drohkulisse des bösen Internets und der großen Gefahr durch illegale Downloads.

Fazit:

Der Flyer versucht dramatisierend Gefahren für Anwender und Nutzer zu skizzieren und verteidigt die Rechteverwerter, die sich nicht um neue, angepasste Geschäftsmodelle kümmern wollen. Er ist nicht grundsätzlich falsch, aber sehr einseitig und keineswegs neutral informierend. Er reiht sich in die Reihe der bekannten Kampagnen ein.

 

 

 

  1. Hast das hier noch vergessen: http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=3724

    Sehr schön.

  2. Tikker
    • Tikker
    • 1. Apr. 2012

    Ich frag mich ja, wie die sich ihr Geschäftsmodell vorstellen. CDs verkaufen ist ja out. iTunes und Amazon kassieren selber mehr, als sie weitergeben. Wenn die Jungs schon massenweise Broschüren verschicken – warum steht da nur drin, was man NICHT machen soll? Wo ist der verdammte Link auf das legale Downloadportal, wo ich – wie bei jedem illegalen Forum auch – alle meine Inhalte legal suchen, Vorschau anhören/ankucken und den Kram anschließend zu fairen Preisen runterladen kann?! 5 verfluchte Generationen Filesharingtools haben das ALLE hinbekommen. Und alles, was die Recht(ein)haber zustande kriegen, sind wolkige Drohkulissen und Massenabmahnungen. Ich finde, der Gesetzgeber hat mit 15 Jahren wirklich genug Geduld bewiesen. Jetzt ist es an der Zeit, Druck zu machen: Entweder die Inhalte werden irgendwann sinnvoll legal angeboten, oder der urheberrechtliche Schutz erlischt.

    • Denebi
    • 2. Apr. 2012

    Wieso, die stellen sich doch ihr Geschaeftsmodell vor: so, wie es vor Internetzeiten war. Schiesslich kann man heutzutage immernoch die CD im Laden kaufen. Das Geschaeftsmodell hat sich nicht geaendert. Der Flyer moechte nur verhindern, dass man das Internt nutzt, um an Medien ranzukommen.

    Ich vergleiche das mal:

    Autos sind geaefhrlich, man sollte sie besser gar nicht benutzen. Pferdekutschen haben bisher den Job ganz prima gemacht, und die Kutscher sehen auch nicht ein, warum jeder Hinz und Kunz mit dem Auto fahren sollte, wo sie doch gefaelligst Geld fuers Kutschieren haben wollen. Autos sind gesundheitsgefaehrdend und viel zu schnell und die Abgase stinken und ausserdem sollten schwangere Frauen und Kinder nicht damit fahren, das koenne man schlicht nicht verantworten.

    Wir wissen, wie die Geschichte in dem Fall ausgegangen ist, und ich bin heilfroh, dass Pferdekutschen nicht mehr verwendet werden. Die waren im uebrigen auch sehr gesundheitsgefaehrdend und Pferdemist riecht nicht gerade angenehm. Natuerlich bringen Autos auch noch andere Probleme mit sich (Umweltaspekte), nichts desto trotz, niemand wuerde heutzutage eine Pferdekutsche als ernstzunehmende Alternative bezeichnen. Das Konzept ist nicht mehr zeitgemaess und wurde daher durch ein besseres ersetzt.

    Die Kutscher wurden abgeschafft… und viele schulten um auf Autofahren und wurden zu Chauffeuren und Taxifahrern. Den Sprung bleibt uns die Musikindustrie noch schuldig, die pocht einfach nach wie vor darauf, dass sie nur als Kutscher eine Zukunft hat und deswegen einfach alles tut, um weiter Kutschen fahren zu koennen. Es geht denen gar nicht um eine neues Geschaeftsmodell, Umschulung ist nicht deren Ding. Es geht darum, das alte Geschaeftsmodell weiter zu betreiben.

    Nicht mehr zeitgemaess. Ich hoffe, dass sie es noch irgendwann einsehen. Die Autos haben die Kutschen recht leicht verdraengen koennen, da hat der Gesetzgeber sich einfach nicht zu schwachsinnigen Verboten hinreissen lassen. Es waere schoen, wenn der Gesetzgeber auch in Sachen Medienverbreitung den neotigen Freiraum schaffen wuerde. Warten wirs ab….

    • Lars
    • 3. Apr. 2012

    Das ist ja mal interessant. Warum darf so ein umweltverschandelnder Dreck einfach so an Schulen verteilt werden? Muss da nicht jemand vorher Erlaubnis erteilen? Da könnte ja sonst jeder kommen..
    Hat hier wer Kinder im schulpflichtigen Alter mit solch “erhellenden” Broschüren im Tornister? Da sollte doch ein Brief an das zuständige Schulamt angesagt sein :)

    • Tahar
    • 3. Mai. 2012

    Nun,

    zum Glück brauchen wir nur in die Nachbarländer zu blicken, um festzustellen, was gesetzliche Richtlinien bewirken:

    Nachdem die vier grössten, britischen Internet-Provider per Gerichtsbeschluss vom Höchsten Gericht verboten bekommen haben, ihre kriminellen Kunden auf The Pirate Bay zu lassen, sind – wohl auch durch die umfangreichen Berichterstattung hierüber in unkaufbarer Presse wie dem BBC – die Zugriffe an EINEM TAG um 12 Millionen Benutzer gestiegen.

    http://torrentfreak.com/pirate-bay-enjoys-12-million-traffic-boost-shares-unblocking-tips-120502/

    Den Streisand-Effekt vor dem Verfassungsgericht zu erstreiten gibt wohl doppelte Punktzahl.

    Sachdienlicher Comic, der wohl inzwischen auch intern bei den Distributoren zirkuliert (nicht ganz jugendfrei – bitte ggfls. löschen):

    http://theoatmeal.com/comics/game_of_thrones

  1. Noch keine TrackBacks.